sneep vermittelt seit Jahren erfolgreich Praktika- und Werkstudentenstellen sowie dauerhafte Jobs bei Unternehmen, Stiftungen, NGOs und Anstellungen an Universitäten. Mit der Gründung der YoungProfessionals und der damit verbundenen institutionalisierten Einbindung von Absolventen und Doktoranden hat sich das Spektrum interessanter Annoncen erweitert. Um die Qualität der Ausschreibungen sicherzustellen, wird jedes Inserat geprüft und manuell freigeschaltet. Dafür erwarten wir die Einhaltung gewisser formaler und ethischer Mindestanforderungen, welche nach Übermittlung der Daten geprüft werden. Wenn Sie eine Stelle ausschreiben wollen, sich aber nicht sicher sind, ob diesen den unten genannten Anforderungen und Kriterien entspricht, wenden Sie sich bitte per Email an sneep Stellenbörse.

Mindestanforderungen

So sollte aus dem Inserat sollte klar hervorgehen, inwiefern die ausgeschriebene Stelle mit dem Thema Wirtschafts- und Unternehmensethik verbunden ist. Dies trifft zum Beispiel auf Anzeigen in den Bereichen betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement, Sozialunternehmertum, Umweltpolitik oder Umweltbildung zu – also alle Stellenangebote, deren Kernprofil den Leitgedanken der sozialen und/oder ökologischen Nachhaltigkeit reflektiert. Sollte eine solche Verbindung auf den ersten Blick nicht ersichtlich sein, wird die Anzeige intern geprüft, was zu einer verlängerten Bearbeitungszeit oder der Nicht-Veröffentlichung führen kann.

Stellen von Organisationen, deren Handeln mit wirtschaftsethischen Prinzipien unvereinbar ist, werden nicht veröffentlicht. Dies umfasst Tätigkeiten wie ausbeuterische Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenrechtsverletzungen, Arbeitsrechtverletzungen, umweltschädigendes Verhalten, Korruption oder bei denen die Gefahr von Gesundheitsbeeinträchtigungen beziehungsweise die Förderung kriegerischer Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Letzteres ist z.B. bei Organisationen der Tabak- und Rüstungsindustrie der Fall. Darüber hinaus veröffentlichen wir keine Angebote politischer Parteien.

Die ausgeschriebene Stelle erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit von derzeit 48 Stunden und zur Zahlung des Mindestlohns. Ausgenommen von der Mindestlohnregelung sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sogenannte Kurzzeitpraktika (Anstellungsdauer von bis zu drei Monaten) und Pflichtpraktika (das verpflichtende Absolvieren eines Praktikums im Rahmen einer Hochschulausbildung).